Rechtsprechung
BVerwG, 18.09.1997 - 3 B 203.97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,34738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Eigenbedarf - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 26.05.1997 - 3 L 8027/94
- BVerwG, 18.09.1997 - 3 B 203.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92
Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 3 B 203.97
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde, die sich - wie hier - darauf beschränkt, die Rechtsausführungen des Berufungsgerichts in Frageform zu kleiden, ohne sich mit ihnen gedanklich näher auseinanderzusetzen, dem Erfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht (Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - Buchholz 310 § 133 Nr. 6; vom 5. Februar 1997 - BVerwG 3 B 198.96 -). - BVerwG, 05.02.1997 - 3 B 198.96
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 3 B 203.97
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde, die sich - wie hier - darauf beschränkt, die Rechtsausführungen des Berufungsgerichts in Frageform zu kleiden, ohne sich mit ihnen gedanklich näher auseinanderzusetzen, dem Erfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht (Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - Buchholz 310 § 133 Nr. 6; vom 5. Februar 1997 - BVerwG 3 B 198.96 -). - BVerwG, 21.09.1995 - 3 B 72.95
Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse bei Nichtzulassungsbeschwerde …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 3 B 203.97
Nachdem das Berufungsgericht die Auslegung des § 7 Abs. 3 a Satz 2 MGV a.F. ausführlich und gründlich in den Entscheidungsgründen abgehandelt hat, hätte zu der erforderlichen Aufbereitung des Prozeßstoffes zum Zwecke der Revisionszulassung eine kritische Analyse der Urteilsgründe gehört (Beschluß vom 21. September 1995 - BVerwG 3 B 72.95 -).