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   BVerwG, 18.09.1997 - 3 B 203.97   

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BVerwG, 18.09.1997 - 3 B 203.97 (https://dejure.org/1997,34738)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1997 - 3 B 203.97 (https://dejure.org/1997,34738)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1997 - 3 B 203.97 (https://dejure.org/1997,34738)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Eigenbedarf - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

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  • BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92

    Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 3 B 203.97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde, die sich - wie hier - darauf beschränkt, die Rechtsausführungen des Berufungsgerichts in Frageform zu kleiden, ohne sich mit ihnen gedanklich näher auseinanderzusetzen, dem Erfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht (Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - Buchholz 310 § 133 Nr. 6; vom 5. Februar 1997 - BVerwG 3 B 198.96 -).
  • BVerwG, 05.02.1997 - 3 B 198.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 3 B 203.97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde, die sich - wie hier - darauf beschränkt, die Rechtsausführungen des Berufungsgerichts in Frageform zu kleiden, ohne sich mit ihnen gedanklich näher auseinanderzusetzen, dem Erfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht (Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - Buchholz 310 § 133 Nr. 6; vom 5. Februar 1997 - BVerwG 3 B 198.96 -).
  • BVerwG, 21.09.1995 - 3 B 72.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse bei Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 3 B 203.97
    Nachdem das Berufungsgericht die Auslegung des § 7 Abs. 3 a Satz 2 MGV a.F. ausführlich und gründlich in den Entscheidungsgründen abgehandelt hat, hätte zu der erforderlichen Aufbereitung des Prozeßstoffes zum Zwecke der Revisionszulassung eine kritische Analyse der Urteilsgründe gehört (Beschluß vom 21. September 1995 - BVerwG 3 B 72.95 -).
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